Das Bündnis für Freiheit und Toleranz braucht Ihre Unterstützung!

Download > NEON_19082010.pdf
Mehr unter > http://www.facebook.com/topic.php?uid=106265879394144&topic=195
Link zu Report München - Blog >
http://blog.br-online.de/report-muenchen/2010/08/16/raucherzoff-in-deutschland.html
Ich fand das Interview nachdenkenswert. Aber ich habe mich auch schon vor ein paar Jahren von diesem Denken in "Rechts/ links"- Schubladen verabschiedet, weil das inzwischen meiner Meinung nach nirgendwohin führt. Die eigentliche Gefahr für die Gesellschaft kommt weder von rechts noch von links, sondern aus der Mitte, und ich glaube, die Utopien müssten ebenso aus dieser Mitte kommen. Und dann könnten wir anstelle der Unterscheidung "rechts/links" neue Unterscheidungskriterien entwickeln.
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Zum Download der PDF-Datei > NachDenkSeiten vom 9. August 2010.pdf
Download der GJ-Kurzgeschichte > UTOPIA.pdf
Das seit dem 1. August geltende Nichtraucherschutzgesetz nehme weder bestimmte Gaststättenbetriebsarten vom Rauchverbot aus noch ermächtigt es die Stadt, Ausnahmen zuzulassen, hieß es. Dennoch hatte das Ordnungsamt der Betreiberin Klever in Aussicht gestellt, bei Einlegung einer Popularklage oder einer Verfassungsbeschwerde vorläufig von einem Vollzug des Rauchverbots abzusehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Angaben zufolge am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht verletzt das strikte Rauchverbot weder die Grundrechte von Rauchern noch die der Inhaber der Gaststätten.
Als Alternative sieht das Ordnungsamt nur die Möglichkeit, dass die Lounge-Inhaberin ihr Konzept so gestaltet, dass das Lokal nicht als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten.
Seine Gäste bezeichnet er als "geschlossenen Gesellschaft". Auch nach der neuen Gesetzeslage ist er überzeugt, daß er auf diesem Wege seine Gäste weiter rauchen lassen darf.
Mehr dazu unter Merkur-online > Neue Chance auf Rauchen im liberalen Club
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Beschluss unter Verweis auf seine Entscheidung aus dem Jahr 2008 nochmals bestätigt hat, dass ein strikter Nichtraucherschutz zulässig sein kann, muss zumindest der Grundsatz des Vertrauensschutzes für Shisha-Cafés, Kleingaststätten und Gaststätten mit Nebenräumen gelten, die im Vertrauen auf den Bestand des Gesetzes ihr Geschäftsmodell hierauf ausgerichtet haben.
Die Klagebegründung findet sich in anhängender Pressemitteilung der beauftragten Kanzlei Tittel, Hauth & Partner.
Download > Pressemitteilung Dr. Biedermann.pdf
Mehr Infos dazu unter folgendem Link > Original Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-058.html
Der VEBWK informiert zum absoluten Rauchverbot ab 1. August 2010 in Bayern mit einer Sondermeldung.
Der original Gesetzestext zum Download >
Gesetz zum Schutz der Gesundheit.pdf
Siegfried Ermer (Pro Rauchfrei e.V.) läßt im Bayerischen Fernsehen die Katze aus dem Sack... Hier zeigt jemand sein wahres Gesicht zum Thema "komplett rauchfreie Gesellschaft".
Ab 1. August 2010 ist das Rauchen in bayerischen Gaststätten verboten - so wollte es das bayerische Volk. Doch der Initiative "Pro Rauchfrei e.V." reicht das immer noch nicht. Sie will, daß auch auf Straßen, Balkonen und selbst in bestimmten Privaträumen nicht mehr gequalmt wird. Nicht nur Raucher und das Bündnis für Freiheit & Toleranz meinen: Das geht entschieden zu weit!
Zum Video-Download vom Bayerischen Fernsehen / "Kontrovers" 28.07.2010 >
www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers-beitrag-rauchen
Zum Download der gesamten Stellungnahme > BFT - Stellungnahme Vollzugshinweise.pdf
In dieser Anfrage wurde die bestehende Gesetzeslage im Sinne "des politischen Gleichgewichts" bei Initiatoren und Gegnern eines Volksbegehrens kritisch hinterfragt, damit auch außerparlamentarische Gegner (wie Bayern sagt NEIN!) die gleichen Möglichkeiten haben, mittels Plakatierung und Rundfunkbeiträgen ihre Position in der Öffentlichkeit zu artikulieren.
Die Anfrage im original Wortlaut >
Demokratisches Gleichgewicht bei Werbung im Vorfeld von Volksbegehren.pdf